Der Energieausweis dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen, indem er eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfs liefert.
Die energetische Qualität eines Gebäudes oder einer Wohnung wird durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dächer…) sowie die haustechnischen Anlagen bestimmt.
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Wen und Was betrifft das?
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2006) verpflichtet den Verkäufer / Bestandgeber eines Gebäudes dem Käufer / Bestandnehmer bis spätestens zur Abgabe einer Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Davon betroffen sind Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen, zur privaten oder zur gewerblichen Nutzung.
Wann braucht man einen Energieausweis?
Die Vorlagepflicht gilt für bestehende Objekte (Baugenehmigung vor 01.01.2006) ab dem 01.01.2009 und für Neubauten (Baugenehmigung ab 01.01.2006) seit dem 01.01.2008.
Was können wir von PhysCon ZT für Sie tun?
Für die Erstellung des Energieausweises werden von uns Energiekennzahl und Energiebedarf, der zur Wärmeerzeugung im zu bewertenden Objekt zu erwarten ist, berechnet. Die Ergebnisse der Beurteilung werden im Anhang zum Energieausweis ausführlich dargestellt. Eine Fotodokumentation bei bestehenden Objekten rundet den Bericht ab. Zusätzlich klären wir unsere Auftraggeber über die Ursachen möglicher Energieverluste im Bereich der Gebäudehülle auf und stellen mögliche Sanierungskonzepte vor. Auf Wunsch werden neben dem Energieausweis auch detaillierte Vorschläge zur Verbesserung der thermischen Qualität des Objektes ausgearbeitet. Dabei stellen wir auch gleich die Kosten der Maßnahmen den zu erwartenden Energieersparnissen gegenüber.
Was benötigen wir, um einen Energieausweis zu erstellen?
Um einen Energieausweis zu erstellen, benötigen wir folgende Unterlagen:
Grundrisspläne, Lageplan, Schnitte und Ansichten. Aus den Unterlagen müssen neben Wand-, Boden-, Decken- und Dachaufbauten verwendete Baumaterialien, die Abmessungen des Gebäudes / der Wohnung, die Fläche und Beschaffenheit der Fenster- und Außentüren, die vorhandene Heizung und die geografische Orientierung ersichtlich sein. Für die Erstellung eines Energieausweises zur Vorlage bei der Baubehörde in Wien und Niederösterreich sind zusätzlich noch detaillierte Angaben zu Warmwasserbereitung, Wärmeerzeugung, gesteuerte Raumlüftung, wärmeabgebende Installationen und dergleichen mehr erforderlich. Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, um die Angaben in den Unterlagen zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Dies ist bei uns im Rahmen der Erstellung eines Energieausweises im Angebot enthalten.