PhysCon ZT ist Ihr Experte für Gutachten- und Befunderstellung sowie für Bewertungen rund um Immobilien.
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Objektssicherheitsüberprüfungen schützt den Eigentümer im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht. Wir empfehlen daher Bestandseinheiten in regelmäßigen Abständen auf ihren baulichen Zustand und mögliche Gefahrenpotenziale von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. So lässt sich das Risiko eines Schadens und einer eventuell daraus resultierenden zivilrechtlichen Haftung von vornherein minimieren.
Vergleichbar mit einem Wartungsvertrag bieten wir auch regelmäßige zukünftige Objektsicherheitsprüfungen unter Berücksichtigung von ÖNORM B1300 an.
Wir bieten Verkehrswertermittlungen für private, gewerbliche und industrielle Liegenschaften an. Außerdem bewerten wir als Sachverständige Grundstücke in ganz Österreich und unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Bei einer technischen Due-Diligence-Prüfung bewerten wir Ihr eine Liegenschaft für den Kauf- oder Verkaufsprozess in Bezug auf:
Zu unserem Leistungsbild im Bereich Bauwerksprüfung zählen
Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Hausanteiles (Neubau und Bestand) ist für das Grundbuch ein Nutzwertgutachten (NWG) erforderlich.
Wir erstellen für Ihr neues Wohnungseigentumsobjekt das zur Verbücherung erforderliche NWG. Ebenso ändern wir bei Bedarf bestehende Gutachten auf Grund baulicher Veränderungen entsprechend ab.
Wir empfehlen vor jeglicher Baumaßnahme am eigenen Objekt und auch den Nachbarobjekten eine Beweissicherung durchzuführen. Durch die sachverständige Dokumentation des Bestandes lässt sich nach der Bauführung leicht bzw. oftmals überhaupt erst die Zuständigkeit für aufgetretene Mängel und Schäden zuordnen.
Für Bauträger bzw. zur Freigabe der Zahlungstranchen Ihres Finanzinstitutes werden im Sinn des Bauträgervertragsgesetzes die Bestätigung der erreichten Baufortschrittsmeilensteine durch einen Ziviltechniker erforderlich. Wir bestätigen nach einer entsprechenden Begehung des Objektes den erreichten Baufortschritt mit unserem Rundsiegel.
In vielen österreichischen Bauordnungen werden begleitende Überprüfungen sowie Abnahmen insbesondere auch Schlussfeststellungen durch einen Prüfingenieur gefordert. Als Zivilingenieure begutachten wir laufend die Übereinstimmung der Bauführung mit den bewilligten Plänen, geltenden Normen, verwendete Baumaterialen, etc. und stellen die für die Fertigstellungsmeldung erforderlichen Bestätigungen dazu aus.